Tourist-Information Roßlau


Zertifikat:
„Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer“
Zeitraum: Oktober 2019 – September 2022
Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es ist ein öffentlicher Parkplatz in 100 m Entfernung vorhanden. Es gibt einen gekennzeichneten Parkplatz für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm).
- Der Weg vor dem Eingang ist leicht begeh- und befahrbar.
- Das Gebäude und alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume sind stufenlos zugänglich.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
- Der Schalter ist an der niedrigsten Stelle 74 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
- Es werden keine Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
- Es gibt keine induktive Höranlage.
- Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
- Außenwege haben meist eine taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
- Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
- Die erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
- Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
- Es gibt Glastüren ohne Sicherheitsmarkierungen.
- Es werden keine Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Name bzw. Logo der Tourist-Information sind von außen klar erkennbar.
- Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
- Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
- Es werden keine Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten.