Restaurant & Pension Stadtscheune Köthen

Barrierefreiheit geprüft
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Pension im 1. OG
Grundlogo Barrierefreiheit
L2
S1

   

 

 

Zertifikat

„Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für gehörlose Menschen sowie teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung“

im Zeitraum

Februar 2022 – Januar 2025

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es ist ein öffentlicher Parkplatz in ca. 100 m Entfernung vorhanden.

  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich.

  • Das Restaurant und das öffentliche WC sind ebenerdig zugänglich. Die Zimmer im 1. OG sind nur über Treppen erreichbar.

  • Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 70 cm breit. Ausnahmen: Die WC Kabinentüren sind zwischen 45 cm und 55 cm breit.

  • Die Rezeption/Tresen im Restaurant ist 118 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.

  • Im Restaurant sind unterfahrbare Tische vorhanden (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm).

Zimmer 1 (Doppelzimmer,  1. Obergeschoss)

  • Die Zimmertür ist 82 cm breit.

  • Die Bewegungsflächen vor/hinter der Tür sind mindestens 110 cm x 300 cm groß.

  • Die Bewegungsflächen betragen: vor wesentlichen, feststehenden Einrichtungsgegenständen (z.B. Schrank) 200 cm x 120 cm; links und rechts neben dem Bett mindestens 40 cm x 200 cm.

  • Das Bett ist 50 cm hoch.

  • Das Bad ist nicht für Menschen mit Behinderung konzipiert (sehr kleine Bewegungsflächen, keine Haltegriffe etc.).

Zimmer 4 (Doppelzimmer,  1. Obergeschoss)

  • Die Zimmertür ist 81 cm breit.

  • Die Bewegungsflächen vor/hinter der Tür sind mindestens 110 cm x 300 cm groß.

  • Die Bewegungsflächen betragen: vor wesentlichen, feststehenden Einrichtungsgegenständen (z.B. Schrank) 180 cm x 120 cm; links neben dem Bett 52 cm x 200 cm; rechts neben dem Bett 38 cm x 200 cm.

  • Das Bett ist 50 cm hoch.

  • Das Bad ist nicht für Menschen mit Behinderung konzipiert (sehr kleine Bewegungsflächen, keine Haltegriffe etc.).

  • Es ist kein öffentliches für Menschen mit Behinderung konzipiertes WC vorhanden.

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für gehörlose Menschen“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Der Alarm ist im Zimmer 1 optisch deutlich wahrnehmbar:

  • Es gibt keine induktive Höranlage.

  • Im Restaurant sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören.

  • Es gibt einen Sitzbereich mit geringen Umgebungsgeräuschen (z.B. Sitzecke, separater Raum).

  • Zimmer 1: Es ist mindestens eine frei verfügbare Steckdose in der Nähe des Bettes vorhanden. Das Anklopfen an die Zimmertür wird durch ein Blinksignal angezeigt.

  • Zimmer 4: Es ist mindestens eine frei verfügbare Steckdose in der Nähe des Bettes vorhanden. 

  • Es wird W-LAN angeboten. Ein Faxgerät ist im Haus vorhanden. 

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung“

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.

  • Außenwege haben meist keine visuell kontrastreiche oder taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.

  • Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet.

  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.

  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.

  • Treppen weisen mindestens an der ersten und letzten Stufe visuell kontrastreiche Kanten auf.

  • Treppenstufen sind visuell kontrastreich gestaltet und haben beidseitige Handläufe.

  • Zimmer 4 im 1. OG ist wegen der kontrastreichen Gestaltung der Bedienelemente für Menschen mit Sehbehinderung geeignet.  

  • Die Schrift der Speisekarte im Restaurant ist in schnörkelloser und kontrastreicher Schrift gestaltet.

  • Es ist keine Speisekarte in Großschrift oder Brailleschrift vorhanden.

  • Angebotene Hilfsmittel: Lesehilfen (Lesebrillen, Lupen)

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Restaurants/Pension sind von außen klar erkennbar.

  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.

  • Es stehen keine Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung.

  • Die Speisen werden sichtbar präsentiert (Buffet, Theke).