Kunsthalle Bernburg (Saale)



Zertifikat
„Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“
im Zeitraum: Juli 2021 – Juni 2024
Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
Es gibt einen gekennzeichneten Parkplatz für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm).
Der Weg vom Parkplatz zum Eingang ist 150 m lang. Er ist nicht leicht begeh- und befahrbar.
Das Gebäude ist stufenlos zugänglich über eine mobile Rampe.
Die Rampe hat eine maximale Neigung von 28 % und eine Gesamtlänge von 124 cm.
Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos zugänglich.
Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 85 cm breit.
Der Kassentresen ist an der niedrigsten Stelle 76 cm hoch.
Die Exponate sind überwiegend im Sitzen sichtbar.
Die Informationen zu den Exponaten sind überwiegend im Sitzen lesbar.
Auf Anfrage werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
Es gibt keinen Alarm.
Es gibt keine induktive Höranlage.
Die Informationen zu den Exponaten werden ausschließlich schriftlich vermittelt.
Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
Außenwege haben meist eine visuell kontrastreiche und taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
Treppenstufen sind nicht visuell kontrastreich gestaltet.
Treppen haben keinen Handlauf.
Die Exponate sind allgemein gut ausgeleuchtet.
Die Informationen zu den Exponaten werden ausschließlich schriftlich vermittelt und sind visuell kontrastreich gestaltet.
Auf Nachfrage werden Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
Name bzw. Logo der Kunsthalle sind von außen klar erkennbar.
Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
Die Informationen zu den Exponaten werden ausschließlich schriftlich vermittelt, jedoch nicht in Leichter Sprache.
Auf Nachfrage werden Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten.