Kunsthalle Bernburg (Saale)

Barrierefreiheit geprüft
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Kunsthalle Bernburg
Grundlogo Barrierefreiheit
G1



 

 

Zertifikat

„Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“

im Zeitraum: Juli 2021 – Juni 2024

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt einen gekennzeichneten Parkplatz für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm).

  • Der Weg vom Parkplatz zum Eingang ist 150 m lang. Er ist nicht leicht begeh- und befahrbar.

  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich über eine mobile Rampe.

  • Die Rampe hat eine maximale Neigung von 28 % und eine Gesamtlänge von 124 cm.

  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos zugänglich.

  • Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 85 cm breit.

  • Der Kassentresen ist an der niedrigsten Stelle 76 cm hoch.

  • Die Exponate sind überwiegend im Sitzen sichtbar.

  • Die Informationen zu den Exponaten sind überwiegend im Sitzen lesbar.

  • Auf Anfrage werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen Alarm.

  • Es gibt keine induktive Höranlage.

  • Die Informationen zu den Exponaten werden ausschließlich schriftlich vermittelt.

  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.

  • Außenwege haben meist eine visuell kontrastreiche und taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.

  • Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.

  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.

  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.

  • Treppenstufen sind nicht visuell kontrastreich gestaltet.

  • Treppen haben keinen Handlauf.

  • Die Exponate sind allgemein gut ausgeleuchtet.

  • Die Informationen zu den Exponaten werden ausschließlich schriftlich vermittelt und sind visuell kontrastreich gestaltet.

  • Auf Nachfrage werden Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo der Kunsthalle sind von außen klar erkennbar.

  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.

  • Die Informationen zu den Exponaten werden ausschließlich schriftlich vermittelt, jedoch nicht in Leichter Sprache.

  • Auf Nachfrage werden Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten.