Melanchthonhaus Wittenberg

„Barrierefreiheit geprüft“
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Melanchthonhaus Ausstellung
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Zertifikat
„Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung sowie für Menschen mit Sehbehinderung“

Zeitraum:  August 2021 – Juli 2024

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt einen gekennzeichneten Parkplatz für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm).
  • Der Weg vom Parkplatz zum Eingang ist 100 m lang und hat eine maximale Längsneigung von 3 % über eine Strecke von 100 m.
  • In 300 m Entfernung befindet sich eine Bushaltestelle.
  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos oder über eine Rampe oder einen Aufzug zugänglich.
  • Die Rampe am Eingang der Ausstellung EG hat eine maximale Neigung von 7 % und eine Gesamtlänge von 2 m.
  • Die Aufzugkabine ist 109 cm x 140 cm groß. Die Aufzugtür ist 91 cm breit.
  • Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
  • Ausnahmen: Einige Türen zu den Ausstellungsräumen im Altbau sind mindestens 80 cm breit.
  • Der Kassentresen ist 96 cm hoch.
  • Die Exponate sind nicht überwiegend im Sitzen sichtbar.
  • Die Informationen zu den Exponaten sind nicht überwiegend im Sitzen lesbar.
  • Es werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
  • Es stehen für Menschen mit Gehbehinderung mobile oder feste Sitzgelegenheiten zur Verfügung, die während der Führung benutzt werden können.

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (Erdgeschoss)

  • Die Bewegungsflächen betragen:
    vor/hinter der Tür 93 cm x 150 cm, vor dem WC und vor dem Waschbecken 150 cm x 150 cm;
    rechts und links neben dem WC mindestens 90 cm x 70 cm.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
  • Es ist ein Alarmauslöser vorhanden.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
  • Es gibt keine induktive Höranlage.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt.
  • Alternativ sind Treppen vorhanden.
  • Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt.
  • Es gibt akustische Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten.
  • Technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung für Menschen mit Hörbehinderung/gehörlose Menschen: Multimediastationen in der Ausstellung
  • Es werden Führungen für Menschen mit Hörbehinderung angeboten, jedoch nicht für gehörlose Menschen. Es ist eine Voranmeldung notwendig.

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung“. 

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Außenwege haben meist eine taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
  • Der Eingang ist nicht visuell kontrastreich gestaltet.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet. Ausnahmen: Schatzkammer
  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Es gibt Glastüren ohne Sicherheitsmarkierungen.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. Die Halteposition wird durch Sprache angesagt. Die Bedienelemente sind visuell kontrastreich gestaltet und taktil erfassbar.
  • Alternativ sind Treppen vorhanden.
  • Treppenstufen sind nicht visuell kontrastreich gestaltet.
  • Treppen haben mindestens einen einseitigen Handlauf.
  • Die Exponate sind allgemein gut ausgeleuchtet.
  • Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt und sind visuell kontrastreich gestaltet.
  • Es gibt akustische Informationen zu den Exponaten.
  • Technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung für Menschen mit Sehbehinderung/blinde Menschen: Hörstationen
  • Es werden Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig. Während der Führungen werden Exponate zum Tasten integriert.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Museums sind von außen klar erkennbar.
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
  • Es stehen keine Informationen in Leichter Sprache zur Verfügung.
  • Informationen zur Orientierung sind teilweise bildhaft verfügbar (Piktogramme, fotorealistische Darstellung).
  • Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt, jedoch nicht in Leichter Sprache.
  • Es werden Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
  • Die Inhalte (z.B. Exponate) der Führung für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen sind leicht verständlich oder werden leicht verständlich (z.B. bildhaft) erklärt.