Kleines Brauhaus "Viktor Amadeus"

Barrierefreiheit geprüft
Image
Kleines Brauhaus "Viktor Amadeus"
Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung

   


 

Zertifikat
„Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“

 Zeitraum:  Juli 2021 – Juni 2024

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keine gekennzeichneten Parkplätze für Menschen mit Behinderung. Es ist ein betriebseigener, kostenpflichtiger Parkplatz auf dem Hof vorhanden.

  • Der Weg vom Parkplatz zum Eingang ist 5 m lang.

  • In 50 m Entfernung befindet sich die Bushaltestelle Marienkirche.

  • Das Gebäude ist über eine 6 cm hohe Stufe zugänglich.

  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos zugänglich.

  • Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit. Ausnahmen: Die WC-Tür ist 70 cm breit.

  • Im Restaurant sind unterfahrbare Tische vorhanden (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm).

  • Es ist ein öffentliches WC vorhanden, welches über max. eine Stufe erreichbar ist und eine Türbreite von mindestens 70 cm aufweist.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen Alarm.

  • Es gibt keine induktive Höranlage.

  • Im Restaurant sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören.

  • Es gibt einen Sitzbereich mit geringen Umgebungsgeräuschen (z.B. Sitzecke, separater Raum).

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.

  • Außenwege haben eine taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.

  • Die Eingänge sind visuell kontrastreich gestaltet.

  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.

  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.

  • Die Beschilderung ist nicht in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.

  • Die Schrift der Speisekarte im Restaurant ist in schnörkelloser und kontrastreicher Schrift gestaltet.

  • Es ist keine Speisekarte in Großschrift oder Brailleschrift vorhanden.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo des Brauhauses sind von außen nicht klar erkennbar.

  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.