Lutherhaus Wittenberg
Zertifikat
„Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung, für Menschen mit Hörbehinderung, für gehörlose Menschen, für Menschen mit Sehbehinderung sowie für blinde Menschen“
Zeitraum: Februar 2020 – Januar 2023
Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es gibt einen gekennzeichneten Parkplatz für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 200 cm x 500 cm).
- Der Weg vom Parkplatz zum Eingang ist 110 m lang. Er ist teilweise nicht leicht begeh- und befahrbar und hat eine maximale Längsneigung von 2 % über eine Strecke von 24 m.
- In der Nähe befindet sich eine Bushaltestelle.
Lutherhaus
- Der Eingang ist stufenlos zugänglich.
- Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos zugänglich. Ausnahmen: RollstuhlfahrerInnen können im Erdgeschoss nur das Refektorium besichtigen.
- Im 1. OG sind am Ausgang Lutherstube zwei Stufen vorhanden. Mit Hilfe des Personals kann der Rundgang stufenlos absolviert werden (durch einen Nebenraum).
- Im 2. OG kann ein Raum in der Schatzkammer nicht betreten werden (Schwelle).
- Rampe im OG - am Ausstellungsraum Leipziger Disputation:
- Die Aufzugkabine im Lutherhaus ist 110 cm x 140 cm groß. Die Aufzugtür ist 90 cm breit.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind im Lutherhaus mindestens 80 cm breit. Ausnahme: Im 1. OG Lutherhaus sind die Türen mindestens 71 cm breit.
- Der Kassentresen ist an der niedrigsten Stelle 106 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
Augusteum
- Der Eingang ist stufenlos zugänglich.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge im Augusteum sind mindestens 90 cm breit.
- Der Kassentresen ist an der niedrigsten Stelle 100 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
- Die Aufzugkabine ist 137 cm x 250 cm groß. Die Aufzugtür ist 125 cm breit.
- Außenwege sind mindestens 200 cm breit, überwiegend leicht begeh- und befahrbar und haben maximale Längsneigungen von bis zu 2 %.
- Es sind Sitzgelegenheiten vorhanden.
- Die Exponate sind überwiegend im Sitzen sichtbar.
- Die Informationen zu den Exponaten sind überwiegend im Sitzen lesbar.
- Es werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
- Es stehen für Menschen mit Gehbehinderung mobile oder feste Sitzgelegenheiten zur Verfügung, die während der Führung benutzt werden können.
- Die gesamte Route der Führung ist für Rollstuhlfahrer stufenlos befahrbar.
- Angebotene Hilfsmittel: Rollstuhl
Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung im Lutherhaus (Erdgeschoss)
- Die Bewegungsflächen betragen:
vor/hinter der Tür, vor dem WC und vor dem Waschbecken mindestens 150 cm x 150 cm;
links neben dem WC mindestens 90 cm x 70 cm, rechts 82 cm x 70 cm. - Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
- Das Waschbecken ist eingeschränkt unterfahrbar.
- Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
- Es ist ein Alarmauslöser vorhanden.
Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung im Augusteum (Untergeschoss)
- Die Bewegungsflächen betragen:
vor/hinter der Tür mindestens 91 cm x 150 cm;
vor dem WC und vor dem Waschbecken 150 cm x 150 cm;
links neben dem WC 91 cm x 56 cm und rechts neben dem WC 95 cm x 70 cm. - Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
- Das Waschbecken ist unterfahrbar.
- Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
- Es ist ein Alarmauslöser vorhanden.
Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung“.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
- Es gibt keine induktive Höranlage.
- Ein abgehender Notruf in den Aufzügen im Lutherhaus und im Augusteum wird akustisch bestätigt.
- Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt.
- Es gibt akustische Informationen zu den Exponaten.
- Es werden Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen (in deutscher Gebärdensprache) angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
- Es werden für Menschen mit Hörbehinderung Führungen mit FM-Anlagen ermöglicht (z.B. Kopfhörer, Halsringschleifen).
Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen“.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
- Außenwege haben meist eine visuell kontrastreiche und taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
- Der Eingang Lutherhaus ist visuell kontrastreich gestaltet, jedoch nicht durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
- Der Eingang Augusteum ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
- Fast alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
- Es sind visuell kontrastreiche oder taktil erfassbare Bodenindikatoren vorhanden.
- Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
- Es gibt Glastüren ohne Sicherheitsmarkierungen.
- Aufzüge im Lutherhaus und im Augusteum: Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. Die Halteposition wird durch Sprache angesagt. Die Bedienelemente sind visuell kontrastreich gestaltet und taktil erfassbar.
- Alternativ sind Treppen vorhanden.
- Treppen weisen meist an der ersten und letzten Stufe visuell kontrastreiche Kanten auf.
- Treppen haben mindestens einen einseitigen Handlauf.
- Die Exponate sind allgemein gut ausgeleuchtet.
- Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt und sind visuell kontrastreich gestaltet.
- Es gibt akustische Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten.
- Es werden Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
- Während der Führungen werden Exponate zum Tasten integriert.
- Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.
- Angebotene Hilfsmittel: Audioguides
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Name bzw. Logo des Lutherhauses sind von außen klar erkennbar, am Eingang Augusteum nicht.
- Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
- Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
- Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt, jedoch nicht in Leichter Sprache.
- Es werden Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
- Die Inhalte (z.B. Exponate) der Führung für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen sind leicht verständlich oder werden leicht verständlich (z.B. bildhaft) erklärt.
- Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.
- Informationen sind nicht mit Piktogrammen oder Bildern dargestellt.