Tourist-Information Roßlau

Barrierefrei zertifizierter Betrieb
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TI Rosslau innen
Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und für Rollstuhlfahrer

 



Zertifikat:
„Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer“

Zeitraum: Oktober 2019 – September 2022

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es ist ein öffentlicher Parkplatz in 100 m Entfernung vorhanden. Es gibt einen gekennzeichneten Parkplatz für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm).
  • Der Weg vor dem Eingang ist leicht begeh- und befahrbar.
  • Das Gebäude und alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume sind stufenlos zugänglich.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
  • Der Schalter ist an der niedrigsten Stelle 74 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
  • Es gibt keine induktive Höranlage.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Außenwege haben meist eine taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
  • Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Die erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
  • Es gibt Glastüren ohne Sicherheitsmarkierungen.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo der Tourist-Information sind von außen klar erkennbar.
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
  • Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten.