Bibliothek der Stadt Coswig (Anhalt)


Zertifikat
„Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“
Zeitraum: September 2019 – August 2022
Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei für Rollstuhlfahrer“.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es ist ein öffentlicher Parkplatz (Tiefgarage) in 30 m Entfernung vorhanden.
- Der Weg vor dem Eingang ist leicht begeh- und befahrbar und hat eine maximale Längsneigung von 3 % über eine Strecke von 40 m.
- Das Gebäude ist stufenlos zugänglich über eine Rampe.
- Die Rampe hat eine maximale Neigung von 4,7 % und eine Gesamtlänge von 4,90 m.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos zugänglich.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
- Der Schalter ist an der niedrigsten Stelle 71 cm hoch.
- Es werden keine Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten.
Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (Erdgeschoss)
- Die Bewegungsflächen betragen:
vor/hinter der Tür 200 cm x 128 cm;
vor dem WC und dem Waschbecken mindestens 150 cm x 150 cm;
links und rechts neben dem WC mindestens 90 cm x 70 cm. - Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Die Haltegriffe sind hochklappbar.
- Das Waschbecken ist unterfahrbar.
- Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
- Es ist ein Alarmauslöser (Schnur) vorhanden.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
- Es gibt keine induktive Höranlage am Counter.
- Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
- Außenwege haben keine visuell kontrastreiche oder taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
- Der Eingang ist nicht visuell kontrastreich gestaltet, jedoch durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
- Die erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
- Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
- Die Gehbahnen in Fluren/Wegen/Gängen sind im gesamten Betrieb visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt.
- Die Gehbahnen in Fluren/Wegen/Gängen sind im gesamten Betrieb nicht mit taktil erfassbaren Markierungen gekennzeichnet. Die Wände oder andere bauliche Elemente können nicht zur Orientierung genutzt werden.
- Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
- Es sind keine Hindernisse, z. B. in den Weg/Raum ragende Gegenstände, vorhanden.
- Es sind keine Karussell- oder Rotationstüren vorhanden.
- Es gibt vereinzelt Glastüren ohne Sicherheitsmarkierungen.
- Es werden keine Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten.
- Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.
- Angebotene Hilfsmittel: Lesehilfen (Lesebrillen, Lupen)
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Name bzw. Logo der Tourist-Information sind von außen klar erkennbar.
- Die Ziele der Wege sind immer in Sichtweite.
- Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
- Informationen zur Orientierung sind bildhaft verfügbar (Piktogramme, fotorealistische Darstellung).
- Es werden keine Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten.
- Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.