Schlosskirche Wittenberg

„Barrierefreiheit geprüft“
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Schlosskirche Innenansicht
Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung

   


 

Zertifikat
 „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“

 Zeitraum:  Februar 2020  – Januar 2023

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt einen gekennzeichneten Parkplatz für Menschen mit Behinderung in 100 m Entfernung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm).
  • Der Parkplatz ist nicht leicht begeh- und befahrbar.
  • Der Weg vor dem Eingang ist leicht begeh- und befahrbar.
  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich über den Nebeneingang mit zwei Hubliften.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos oder über einen Aufzug und zwei Hublifte (außen) zugänglich.
  • Die Plattform des 1. Hublifts außen von unterer zu oberer Ebene ist 101 cm x 150 cm groß.
  • Die Plattform des 2. Hublifts außen von oberer Ebene zum Nebeneingang ist 110 cm x 141 cm groß.
  • Die Aufzugkabine im EG innen ist 103 cm x 140 cm groß. Die Aufzugtür ist 89 cm breit.
  • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
  • Der Kassentresen ist an der niedrigsten Stelle 80 cm hoch. Es ist keine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
  • Die Exponate/Stationen/Objekte sind überwiegend im Sitzen sichtbar.
  • Die Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten sind überwiegend im Sitzen lesbar.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten.
  • Die gesamte Route der Führung ist für Rollstuhlfahrer stufenlos befahrbar.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
  • Es gibt keine induktive Höranlage.
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt.
  • Die Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten werden ausschließlich schriftlich vermittelt.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten.
  • Es werden für Menschen mit Hörbehinderung Führungen mit FM-Anlagen ermöglicht (z.B. Kopfhörer, Halsringschleifen).

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Außenwege haben meist keine visuell kontrastreiche oder taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
  • Der Haupteingang ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
  • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Informationen zur Orientierung sind taktil erfassbar (z.B. Relief- oder Prismenschrift).
  • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt.
  • Die Halteposition wird durch Sprache angesagt.
  • Die Bedienelemente sind visuell kontrastreich gestaltet und taktil erfassbar.
  • Alternativ sind Treppen vorhanden.
  • Treppen weisen mindestens an der ersten und letzten Stufe visuell kontrastreiche Kanten auf. Treppenstufen sind nicht visuell kontrastreich gestaltet.
  • Treppen haben mindestens einen einseitigen Handlauf.
  • Die Exponate/Stationen/Objekte sind allgemein gut ausgeleuchtet.
  • Die Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten werden ausschließlich schriftlich vermittelt und sind visuell kontrastreich gestaltet.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten.
  • Es steht ein Audio-Guide zur Verfügung.
  • Informationen sind nicht in Brailleschrift verfügbar.

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Name bzw. Logo der Schlosskirche sind von außen klar erkennbar.
  • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden.
  • Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
  • Die Informationen zu den Exponaten/Stationen/Objekten werden ausschließlich schriftlich vermittelt, jedoch nicht in Leichter Sprache.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten.
  • Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.
  • Informationen sind nicht mit Piktogrammen oder Bildern dargestellt.