Stadtinformation Bernburg (Saale)
Zertifikat
„Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer“
Zeitraum: Juni 2019 – Mai 2022
Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer“.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es gibt einen gekennzeichneten Parkplatz für Menschen mit Behinderung (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm). Der Parkplatz ist leicht begeh- und befahrbar.
- Der Weg vom Parkplatz zum Eingang ist 55 m lang. Er ist leicht begeh- und befahrbar.
- Das Gebäude ist stufenlos zugänglich.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos zugänglich.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
- Der Beratungscounter ist an der niedrigsten Stelle 74 cm hoch. Es ist eine andere, gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
- Auf Nachfrage werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
- Die Gästeführer sind so ausgebildet, dass Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer an jeder Führung teilnehmen können.
- Es stehen für Menschen mit Gehbehinderung mobile oder feste Sitzgelegenheiten zur Verfügung, die während der Führung benutzt werden können.
- Die gesamte Route der Führung ist für Rollstuhlfahrer stufenlos befahrbar.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es gibt keinen Alarm.
- Es gibt keine induktive Höranlage.
- Es werden Führungen für Menschen mit Hörbehinderung angeboten, jedoch nicht für gehörlose Menschen. Es ist eine Voranmeldung notwendig.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
- Außenwege haben eine taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
- Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
- Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
- Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
- Die Gehbahnen in Fluren/Wegen/Gängen sind im gesamten Betrieb visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt.
- Die Gehbahnen in Fluren/Wegen/Gängen sind im gesamten Betrieb nicht mit taktil erfassbaren Markierungen gekennzeichnet. Die Wände oder andere bauliche Elemente können nicht zur Orientierung genutzt werden.
- Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
- Es sind keine Hindernisse, z. B. in den Weg/Raum ragende Gegenstände, vorhanden.
- Es sind keine Karussell- oder Rotationstüren vorhanden.
- Glastüren sind nicht mit Sicherheitsmarkierungen versehen.
- Auf Nachfrage werden Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig. Während der Führungen werden Exponate zum Tasten integriert.
- Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Name bzw. Logo der Stadtinformation sind von außen klar erkennbar.
- Die Ziele der Wege sind immer in Sichtweite.
- Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
- Auf Nachfrage werden Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig. Die Inhalte (z.B. Exponate) der Führung für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen sind leicht verständlich oder werden leicht verständlich (z.B. bildhaft) erklärt.
- Es gibt keine Informationen in Leichter Sprache.
- Informationen sind nicht mit Piktogrammen oder Bildern dargestellt.