Tourist-Information Zerbst
Zertifikat
„Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“
Zeitraum: April 2018 – März 2021
Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung“.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.
- Es ist ein öffentlicher Parkplatz vorhanden. Die Stellflächen für Menschen mit Behinderung sind nicht gekennzeichnet (Größe des Stellplatzes: 350 cm x 500 cm, Entfernung zum Eingang 50 m).
- Der Weg vom Parkplatz zum stufen- und schwellenlosen Eingang ist von der Oberflächenbeschaffenheit her erschütterungsarm und leicht begeh- und befahrbar.
- Der Beratungstresen ist 106 cm hoch. Es ist eine gleichwertige Kommunikationsmöglichkeit im Sitzen vorhanden.
- Türen und Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
- Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume sind ebenerdig erreichbar.
- Angebotene Hilfsmittel: Rollstuhl, Rollator, Gehhilfen (auf Voranmeldung)
- Es werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung angeboten. Eine Voranmeldung ist nötig. Es stehen Sitzgelegenheiten während der Führung zur Verfügung.
Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung
- Die Bewegungsflächen im Sanitärraum betragen:
- vor/hinter der Tür 116 cm x 200 cm,
- vor dem Waschbecken 120 cm x 120 cm,
- vor dem WC 120 cm x 100 cm,
- links neben dem WC 90 cm x 54 cm, von rechts nicht anfahrbar.
- Beidseitig vom WC sind hochklappbare Haltegriffe vorhanden.
- Das Waschbecken ist unterfahrbar und der Spiegel im Stehen und Sitzen einsehbar.
- Es ist eine Schnur als Alarmauslöser vorhanden.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.
- Es gibt keinen Alarm im Gebäude.
- Es gibt keine induktive Höranlage.
- Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.
- Assistenzhunde dürfen mitgebracht werden.
- Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.
- Glastüren sind mit Sicherheitsmarkierungen gekennzeichnet.
- Es sind keine Karussell- oder Rotationstüren vorhanden.
- Räume und Flure sind hell ausgeleuchtet.
- Es sind keine Hindernisse, z.B. in den Weg/Raum ragende Gegenstände, vorhanden.
- Es gibt kein Leitsystem mit Bodenindikatoren und keine Gehwegbegrenzungen.
- Es werden keine Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.
- Name und Logo des Betriebes sind von außen klar erkennbar.
- Es ist kein farbliches oder bildhaftes Leitsystem vorhanden.
- Es gibt keine Informationen in leichter Sprache. Informationen sind nicht mit Piktogrammen oder Bildern dargestellt.
- Die Ziele der Wege sind in Sichtweite.
- Es werden Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen angeboten. Eine Voranmeldung ist nötig. Die Inhalte der Führung werden in leichter Sprache vermittelt.